Leistungen rund um den Brandschutz

Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV

Gemäß ArbschG, UVV DGUV Vorschrift 1 und der ASR 2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet mindestens 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer auszubilden. Die Ausbildung ist nicht nur aus gesetzlichen Aspekten sinnvoll, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen extrem wichtig.
Viele Brände in Betrieben beginnen meist mit einem Entstehungsbrand. 
Brandschutzhelfer bekommen bei uns die Kompetenz genau diesen Entstehungsbrand adäquat und sicher zu bekämpfen. 
Damit Ihr Betrieb erhalten und der Schaden möglichst gering bleibt.

Ausbildung zum Brandposten und Sicherungsposten

Brand- und Sicherungsposten sind Personen, die bei feuergefährlichen Arbeiten, wie z. B. Schweißarbeiten, ausgebildet sind, Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit aller Mitarbeiter gewährleisten. Sie müssen mit den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen vertraut sein und bei Entstehung eines Brandes selbst einzugreifen und ggf. weiter Hilfe zu organisieren. Aber auch bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen werden sie als Sicherungsposten eingesetzt.

Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Wir stehen Ihrem Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die
  • Gefährdungsbeurteilungen nach TRGS 800
  • Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • Erstellen von Brandschutzkonzepten
  • Fachgerechtes Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Ansprechpartner in Notfällen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der  Löschmittel
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Umfassende Beratung zum Thema Brandschutz
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Zertifiziert vom TÜV Rheinland!

Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen

Wir erstellen TÜV-zertifizierte Flucht- und Rettungspläne für Sie nach DIN ISO 23601. Bricht ein Feuer aus, dann kommt es auf jede Sekunde an. Schnelles Handeln ist entscheidend, um gefährdete Personen so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen.

Arbeitgeber haben gem. §4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass ein Flucht- und Rettungsplan aufgestellt wird, wenn die Art und die Nutzung des Betriebes dies erfordert. Flucht- und Rettungspläne müssen alle zwei Jahre überprüft werden.

Erstellen von Brandschutzordnungen

Wir erstellen für Sie normgerechte Brandschutzordnungen entsprechend der DIN 14096. In einer Brandschutzordnung sind alle Maßnahmen zur Verhütung eines Brandes und zum Verhalten von Personen im Brandfall verzeichnet. Die Brandschutzordnung ist in drei Teile (A, B, C) gegliedert. Brandschutzordnungen müssen für jedes Gebäude individuell erstellt und alle zwei Jahre aktualisiert werden

Begleitung bei Brandverhütungsschauen

Eine Brandverhütungsschau ist durchzuführen, um mögliche Brandgefahren zu erkennen. Ein Brandschutzbeauftragter sollte diese Brandverhütungsschau begleiten. In einem Abschlussbericht werden Mängel im Brandschutz und notwendige Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel festgehalten. Wir unterstützen Sie bei dieser Maßnahme.

Brennpunkt Nord

Stritzel & Hoyer GbR

Am Dorfplatz 18

23617 Stockelsdorf

Tel.: 04504 / 60 84 999 25

info@brennpunkt-nord.de

TÜV Zertifikat